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   BGH, 21.06.1960 - 1 StR 186/60   

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https://dejure.org/1960,973
BGH, 21.06.1960 - 1 StR 186/60 (https://dejure.org/1960,973)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1960 - 1 StR 186/60 (https://dejure.org/1960,973)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1960 - 1 StR 186/60 (https://dejure.org/1960,973)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2253
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • AG Neuss, 24.08.2016 - 12 Ds 333/16

    Lehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt

    Eine Körperverletzung nach §§ 223, 229 StGB hätte er begangen, wenn er eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt hätte.Die körperliche Misshandlung wird als eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden, wenn auch nicht unbedingt durch Zufügung von Schmerzen (BGH NJW 95, 2643), so doch in mehr als nur unerheblichem Grade beeinträchtigt wird (BGH 25 277 [richtig: BGHSt 25, 277 - d. Red.] , NStZ-RR 10, 374, Hamm VRS 8 133, Joecks MK 4), definiert.Die Gesundheitsschädigung entsteht mit dem Hervorrufen oder Steigern eines (auch nur vorübergehenden) pathologischen Zustandes (BGH NJW 1960, 2253 f.; OLG Düsseldorf MedR 84, 29).Zugunsten des Angeklagten ist davon auszugehen, dass er mit der aus Erregung erfolgten heftigen Armbewegung gegen den Oberbauch des Zeugen M. weder eine körperliche Misshandlung noch eine Gesundheitsschädigung wollte oder billigend in Kauf nahm.
  • LG Essen, 04.08.2020 - 25 KLs 8/20

    Körperverletzung durch heimliches Einschänken von Alkohol u.a.

    Unschädlich ist insoweit, dass die Zeugin C1 bereits zuvor Bier und Wein teils wissentlich, teils unwissentlich zu sich genommen hatte, da bereits eine Verschlimmerung der Alkoholisierung durch den wiederholt heimlich von dem Angeklagten zugeführten hochprozentigen Wodka ausreichend ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.1960 - 1 StR 186/60, NJW 1960, 2253).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2000 - 2 Ss 207/99

    Körperverletzung; Körperliche Misshandlung; Fußtritt; Straßenschuhe; Unerhebliche

    Da eine Gesundheitsbeschädigung - hierunter ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes zu verstehen (BGH NJW 1960, 2253) - nicht festgestellt ist, kommt vorliegend lediglich eine körperliche Misshandlung in Betracht.
  • BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92

    Erkennen; Erfolg; Inkaufnahme; Verschreiben; Suchtmittel; Suchtkranke;

    Selbst wenn durch das Verhalten des behandelnden Arztes eine Krankheit nicht erst hervorgerufen, sondern "lediglich" gefestigt wird, liegt eine Gesundheitsbeschädigung vor (RGSt 19, 226 [227]; BGH NJW 1960, 2253 ).

    Gerade deshalb muß sich der Arzt auch immer die Frage vorlegen, ob nicht zur Bekämpfung der diagnostizierten Krankheit Mittel genügen, die ungefährlich sind und beim Kranken keine Sucht hervorrufen oder festigen (BGH NJW 1960, 2253 ; Bay0bLGSt 1969, 148 [150 f.]).

  • OLG Koblenz, 28.06.1995 - 7 U 520/94

    Aufklärung über von der Schulmedizin nicht anerkannte Außenseitermethode

    Dies gilt umso eher, wenn es sich um lebensgefährliche Erkrankungen, wie vorliegend Krebsverdacht, handelt (vgl. BGH, NJW 1960, 2253 ).
  • OVG Bremen, 21.02.1990 - HB-BA 1/88

    Berufungsgericht; Verfahrensfehler; Zurückverweisung; Ärztliches Fachgebiet;

    Ein Arzt, dessen Behandlung - hier Thymus-Behandlung eines Leukämie-Patienten - nicht ausreicht und der das gebotene Heilverfahren (hier: Chemotherapie) nicht selbst übernehmen kann, muß seine Behandlung aufgeben und damit sein Möglichstes tun, daß der Kranke dem gebotenen Heilverfahren zugeführt wird (wie BGH, NJW 1960, 2253).
  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 9/82

    Körperverletzung durch Aufrechterhalten von Schmerzen - Körperverletzung durch

    Diese Urteilsfeststellungen sprechen zunächst einmal dafür, daß sich bei dem Kind jedenfalls seit der Nacht von Samstag auf Sonntag ein vorhandener pathologischer Zustand weiter gesteigert hatte (vgl. RGSt 19, 226; BGH NJW 1960, 2253).
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